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DSM lV

Geschlechtsidentitätsstörung

Folgende Kriterien müssen für die Diagnose erfüllt sein
  · ein starkes und andauerndes Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht,
  · ein anhaltendes Unbehagen hinsichtlich der biologischen
    Geschlechtszugehörigkeit bzw. ein Gefühl der Inadäquatheit in der
    entsprechenden Geschlechtsrolle;
  · ein klinisch relevanter Leidensdruck oder Beeinträchtigungen in sozialen,
    beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen.

Die genannten Kriterien verlangen folgende diagnostische Massnahmen
  · eine Erhebung der biographischen Anamnese mit den Schwerpunkten der
    Geschlechtsidentitäts- und psychosexuellen Entwicklung sowie der
    gegenwärtigen Lebenssituation;
  · eine körperliche Untersuchung mit Erhebung des andrologischen / urologischen
    bzw. gynäkologischen sowie endokrinologischen Befundes;
  · eine klinische psychiatrisch-psychologische Diagnostik, da viele Transsexuelle
    erhebliche vorausgegangene oder gleichzeitig bestehende psychopathologische
    Auffälligkeiten aufweisen. Oft sind diese psychiatrischen Vor- und
    Begleiterkrankungen unter dem Blickwinkel der transsexuellen Störung zu
    relativieren und neu zu bewerten.

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