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APA
DSM lV
Geschlechtsidentitätsstörung
Folgende Kriterien müssen für die Diagnose erfüllt sein
· ein starkes und andauerndes Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht,
· ein anhaltendes Unbehagen hinsichtlich der biologischen
Geschlechtszugehörigkeit bzw. ein Gefühl der Inadäquatheit in der
entsprechenden Geschlechtsrolle;
· ein klinisch relevanter Leidensdruck oder Beeinträchtigungen in sozialen,
beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen.
Die genannten Kriterien verlangen folgende diagnostische Massnahmen
· eine Erhebung der biographischen Anamnese mit den Schwerpunkten der
Geschlechtsidentitäts- und psychosexuellen Entwicklung sowie der
gegenwärtigen Lebenssituation;
· eine körperliche Untersuchung mit Erhebung des andrologischen / urologischen
bzw. gynäkologischen sowie endokrinologischen Befundes;
· eine klinische psychiatrisch-psychologische Diagnostik, da viele Transsexuelle
erhebliche vorausgegangene oder gleichzeitig bestehende psychopathologische
Auffälligkeiten aufweisen. Oft sind diese psychiatrischen Vor- und
Begleiterkrankungen unter dem Blickwinkel der transsexuellen Störung zu
relativieren und neu zu bewerten.

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