Geschlechtsidentität und Psychiater

Kompetenzzentrum
In der Schweiz gibt es zwei Kompetenzzentren.
Das Unispital in Zürich USZ und das Kantonsspital in Basel KBS.
Die Richtlinien, welche in den Kompetenzzentren Anwendung finden, decken sich nicht mit dem internationalen Standard.
Wir empfehlen, für das Gutachten einen freipraktizierenden Psychiater aufzusuchen.
Sollten Sie unsere Empfehlung als übertrieben betrachten, vermitteln wir Ihnen gerne ein Gespräch mit Betroffenen.
»Psychiatrie« - »Ihre Antworten, unser Statement« - »Der Alltagstest«
Wir weisen daraufhin, dass die beschriebenen Situationen beide Kompetenzzentren gleichermassen betrifft und sich die Sachlage mit grosser Wahrscheinlichkeit erst ändern wird, wenn es für TS eine objektive Diagnosemöglichkeit geben wird oder die Psychiater sich endlich dazu bekennen werden, dass »Transsexualität nicht immer wirklich Transsexualität« sein muss und entsprechend individuelle Behandlungs-
möglichkeiten anbieten werden (siehe auch int. »Standards of Care« Kapitel VI + VII).

Freipraktizierende Psychiater
In der Ausbildung hört ein Psychiater leider so gut wie nichts zum Thema Trans-
sexualität. Der wohl häufigste Kommentar, den wir zu hören bekommen: "Damit habe ich keine Erfahrungen." Als nächstes werden wir an die Kompetenzzentren verwiesen. Dies macht uns doch recht stutzig. Einerseits haben die Psychiater mit TS keine Erfahrungen und doch wissen praktisch alle, dass es die beiden Kompetenzzentren gibt. Das erinnert uns sehr stark an eine in der Wirtschaft verbotene Vorgehensweise der Monopolisierung.

Und doch erleben wir auch immer wieder Einzelfälle, in denen ein freipraktizierender Psychiater durchaus bereit ist, einen TS aufzunehmen. Hier mussten wir nun unterschiedliche Berichte von den Betroffenen entgegen nehmen.

Schweizer Psychiatrie: Gutachten und Therapie
Bei der Abklärung für das Gutachten handelt es sich gemäss den internationalen Richtlinien nicht um eine Therapie. Therapeut und Gutachter werden also sinnvollerweise getrennt. Eine Therapie ist für den TS freiwillig. Eine erzwungene Therapie hat noch nie zum Erfolg geführt. Bei diesen Therapien handelt es sich vor allem um eine Begleitung während und nach der Anpassung. Wie weit diese Begleitung gehen soll und wie lange diese dauert, entscheidet der Betroffene.

In der Schweiz werden Gutachter und Therapeut nicht getrennt. Die Auswirkungen dieser Kombination liegen auf der Hand und brauchen hier nicht weiter erläutert zu werden. Sollten Sie als Betroffener dazu Fragen haben, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Gutachten und Therapie werden also nun gemixt. Das hat auch Folgen für den Psychiater. Er muss nun gezielt abstecken, was ist Gutachten und was ist Therapie. Kein leichtes Unterfangen für einen Fachmann, der die Situation ernst nimmt.

Wie lange braucht ein Psychiater für ein Gutachten? Hier kommt der erste grosse Konflikt. Seien wir doch ehrlich, wie lange braucht ein Psychiater für eine Diagnose wie z.B. einer Persönlichkeitsstörung? Zwei Jahre?

Nein, sicher nicht! Aber hier kommt die Vorgabe der Krankenkasse. Laut Bundes-
gerichtsentscheid müssen die KK die geschlechtsanpassende Operation nur bezahlen, wenn der Betroffene zwei Jahre unter Beobachtung stand und über 25J alt ist. Mit anderen Worten, ein Psychiater muss den Betroffene über zwei Jahre hinweg begleiten und erst dann kann er das Gutachten für die Operation erstellen.
Nach heutigem Stand der Rechtssprechung können Sie in diesen zwei Jahren mit der Hormontherapie beginnen. Siehe unter Recht (Bundesgerichtsentscheide)

Diese zwei Jahre sind sowohl für den TS wie auch für den Psychiater eine lange Phase, die mit viel Geduld und gegenseitigem Verständnis gestaltet werden muss.

Wenn Sie als Betroffener nun also einen Psychiater suchen, dann wählen Sie ihn mit Sorgfalt aus. Sie werden eine lange Zeit mit ihm zusammen arbeiten.

Seele umkrempeln witzlos
»Transsexuelle brauchen keine Zwangstherapie«
Appell eines Fachmanns:
Verschont die Leute endlich mit unsinnigen Therapieauflagen!
Dr. rer. nat. Kurt Seikowski, Universität Leipzig
Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Sexualwissenschaften

Alltagstest
Der Alltagstest besteht darin, dass der TS ohne Hormone oder anderweitige Behand-
lungen sich in der Gesellschaft outet. Im Freundeskreis und am Arbeitsplatz soll der TS bereits das mentale Geschlecht leben.

Hier wurde bereits erkannt, dass ein solcher Alltagstest nichts weiter als ein Alltags-
stress ist. Die psychischen Belastungen sind für den TS oft kaum verkraftbar. Er soll
in seinem Frauenkörper seinen Mann stehen und beweisen, dass er ein ganzer Kerl ist. Deutlich ausgesprochen: Er soll sich lächerlich machen.

Es gibt nun schon freipraktizierende Psychiater, welche dieses Problem erkannt haben und wie in den internationalen Standards seit 2001 festgehalten, auf solch einen Alltagstest verzichten, um dem TS das Leben nicht noch schwerer zu machen, als es bereits ist.
Beweisen, dass man ein ganzer Kerl ist, kann man nicht. Und schon gar nicht auf diese Art. Aber es kann bleibende Schäden in der Psyche, im gesellschaftlichen Ansehen, im Berufsleben etc. hinterlassen. Symptom Dissen sei hier als Beispiel erwähnt.

Die Kompetenzzentren halten weiterhin am Alltagstest fest.
»Der Alltagstest« ohne medizinische Massnahmen und die Folgen daraus.
Mit ein Grund, weshalb wir ausschliesslich freipraktizierende Psychiater empfehlen.

Fehlentscheidungen
Es gibt Betroffene, welche nach der Anpassung unglücklicher sind/werden als davor.

Ein Fehler des Psychiaters?
Der Betroffene hat sich für die Anpassung entschieden, nicht der Psychiater. Transsexualität ist (noch) nicht objektiv messbar. Eine eigentliche (wirkliche/objektive) Diagnose kann vom Psychiater nicht erstellt werden, er muss sich auf das verlassen, was ihm der Betroffene erzählt, vorlebt.

Wie kann es zu solchen Fehlentscheidungen kommen?
Ein Beispiel: Der Betroffene ist ein Transgender. Er wird vom sozialen Umfeld so lange bearbeitet, dass die Anpassung das absolut einzig Wahre sei, bis er es selber zu glauben beginnt. Das Drängen zur Hormonbehandlung zeigt sich oft auch in Selbst-
hilfegruppen oder Beratungsgesprächen von Betroffenen, welche durch ihre eigene Betroffenheit noch keinen objektiven Abstand zum Thema erreicht haben. Psychiater sollten verstärkt (aufmerksamer) auf die Wünsche, Zielsetzungen und Argumente des Betroffenen acht geben. Ein Transgender legt grossen Wert auf Äusserlichkeiten, auf gesellschaftliche Anerkennung etc. (was ihn auch anfälliger auf äusserliche Einflüsse macht). "Wenn man mich so wie ich bin, als Mann anerkennen würde, müsste ich meinen Körper nicht operieren lassen." Dies ist eine Aussage eines Transgenders.

Der Psychiater kann kein Röntgenbild machen.
Schlussendlich liegt es in der Verantwortung des Betroffenen, ob er mit einer Geschlechtsanpassung für sich die wirklich richtige Entscheidung trifft.

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